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AUFTAKT
Marion Schöber
daRUm!
Religionsunterricht, ein Fach wie kein anderes!
Warum brauchte es eine Kampagne für den Religionsunterricht und welche außerordentliche Rolle spielen Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Zusammenhang mit der Plausibilisierung dieses Faches?
Religionsunterricht, ein Fach wie kein anderes!
© iStock.com/Rawpixl.com
Religionsunterricht ist nicht nur ein ordentliches, sondern in mindestens dreifacher Hinsicht ein ›außerordentliches‹ Unterrichtsfach: Dieses Fach hat erstens das außerordentliche Potenzial, einen ganz besonderen Beitrag zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags zu leisten. Bereits ein Blick in die Lehrpläne und Schulgesetze der einzelnen Bundesländer zeigt sofort, dass, wohl im Gegensatz zu manch anderen Fächern, der Religionsunterricht mit seinen spezifischen Themen, Inhalten und Zielen keine Probleme hat, seine explizite und kontinuierliche Mitwirkung an der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages evident auszuweisen. Dieses Potenzial zur Geltung zu bringen und somit die Plausibilisierung des Faches in überzeugender Weise zu gewährleisten, nimmt jedoch in erster Linie die Religionslehrerinnen und Religionslehrer in die Verantwortung. Sie sind es, die die Aufgabe haben, Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach Orientierung in einer immer unübersichtlicher werdenden Welt religionspädagogisch zu begleiten, sie bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und (religiösen) Identität in der multioptionalen Gesellschaft zu unterstützen und sie im Rahmen der Möglichkeiten des Faches zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. Und sie tun dies unter außergewöhnlichen Umständen. Denn der Religionsunterricht ist zum Zweiten in gewisser Weise auch aus dem Grund ein außerordentliches Fach, weil er das einzige Fach ist, dessen Existenz als schulisches Unterrichtsfach durch das Grundgesetz garantiert wird. Kein anderes Schulfach genießt einen solchen ›Bestandsschutz‹ im Kanon der schulischen Disziplinen. Trotz dieser grundgesetzlichen Absicherung ist der Religionsunterricht in dritter Hinsicht ein außerordentliches Fach, weil er wie kein anderes Schulfach einem beständigen Legitimationszwang ausgesetzt ist. Kein anderes Unterrichtsfach wird in der Öffentlichkeit derart infrage gestellt wie der Religionsunterricht und muss seine Berechtigung im Rahmen schulischer Bildung so permanent rechtfertigen wie dieses Fach. Gerade Religionslehrerinnen und Religionslehrer spüren diesen enormen Druck sehr direkt. Nicht selten müssen sie für ihr Fach ›kämpfen‹ oder zumindest immer wieder Überzeugungsarbeit leisten – und das nicht nur gegenüber Eltern, sondern häufig auch gegenüber den eigenen Kolleginnen und Kollegen, und nicht zuletzt gegenüber ihren Schulleitungen. Das mag in Süddeutschland noch etwas anders sein, aber in der Diasporasituation Nord- und Ostdeutschlands gehört die Überzeugungsarbeit für den Religionsunterricht zum täglichen Geschäft der Lehrkräfte.
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