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AUFTAKT
Lothar Kuld
Menschenrechtsbildung. Ein religionspädagogisches Desiderat
Menschenwürde und Menschenrechte – sie sind aus unserer Welt nicht mehr wegzudenken, glücklicherweise. Die kritische Betrachtung von Gesellschaft und Kirche fördert jedoch rasch zutage, dass hier und jetzt noch gewichtige Anstöße zu realisieren sind. Dies kann, darf, soll und muss auch im (Religions-)Unterricht zum Tragen kommen.
Menschenrechtsbildung. Ein religionspädagogisches Desiderat
Foto: © serato/Shutterstock.com
Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen und weltweiten Unrechtserfahrungen während des Zweiten Weltkriegs und beseelt von dem Willen, die Grundlagen für »eine Welt in Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden« (Präambel) zu legen, nahm die Mehrheit der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte an. Inzwischen findet diese Erklärung weltweit Zustimmung – auf kritische Stimmen kommen wir noch – und sie bildet die Grundlage jeder modernen Gesetzgebung. Kern der Erklärung ist der Grundsatz der »angeborenen Würde« und »unveräußerlichen Rechte« (Präambel) aller Menschen. »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« (Artikel 1) Dies gilt für alle Menschen »ohne Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion« (Artikel 2). Grundlegende Menschenrechte sind »das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person« (Artikel 3), das Verbot der Sklaverei und der Folter. Zu diesen kommen bürgerliche Freiheitsrechte wie Gleichheit vor dem Gesetz, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und soziale Rechte, die einen menschenwürdigen Lebensstandard ermöglichen: Familie, Gesundheit, Ernährung, Wohnung, das Recht auf Arbeit, Bildung, gesellschaftliche Partizipation und kollektive Sicherung.

Genese der Menschenrechte

Die Geschichte der Entstehung der Menschenrechte beginnt im ausgehenden 18. Jahrhundert, wie auch der Kampf gegen die Sklaverei und die Folter als Instrument der Justiz: 1776 erklären die nordamerikanischen Kolonien ihre Unabhängigkeit unter Berufung auf allgemeine Menschenrechte. Berühmt sind die ersten Worte der Präambel der Unabhängigkeitserklärung: »Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, dass alle Menschen gleich erschaffen worden, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.« 1789 proklamiert die Französische Revolution die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte, denen auch der katholische Klerus zustimmt, bis er von Pius VI. nach einigem Zögern in dem Breve »Quod aliquantum« vom 10. März 1791 zurückgepfiffen wird. Pius VI. verdammt darin die Revolution und die Menschenrechte gleich mit als häretisch und gegen den Willen Gottes gerichtet (Joas 2011, 32). Die Päpste nach ihm sehen es ebenso bis hin zu Pius IX. im »Syllabus errorum« von 1864. Damit entstand jene Frontstellung, die sich bis heute im allgemeinen Bewusstsein über die Entstehung der Menschenrechte hält. Demnach sind die Menschenrechte das Ergebnis aufklärerischer Vernunft, gegen die das Christentum und seine Institution, die Kirche, vergeblich Sturm lief. Diese Darstellung hat das Problem, dass sie die religiösen Anteile und Mitnahmen in dem Prozess ignoriert, der zur Formulierung der Menschenrechte geführt hat. Im christlichen Narrativ wiederum wird darauf verwiesen, dass sich die Idee der Menschenrechte, namentlich der Würde der Person, dem Christentum verdanke. Diese Darstellung hat das Problem zu erklären, warum diese Idee dann 1700 Jahre lang im Christentum selbst nicht zur Geltung kam, sondern erst entdeckt wurde, als sie von außen eingefordert und proklamiert worden war. [...]


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